Bundesregie

  1. Betroffen sind vor allem Verwaltungsbüros, Nationalparks, Museen und touristische Zentren in Bundesregie, während alle Bereiche der äußeren und inneren Sicherheit, der Flugsicherung, des Transports und der medizinischen Versorgung ausgeklammert bleiben. ( Quelle: Welt 1995)