Bundesratsmitglieds

  1. Der Bundesratspräsident nimmt somit die Stimme eines einzelnen Bundesratsmitglieds als Stimmenabgabe für das ganze Land entgegen, sofern nicht ein anderes Mitglied des jeweiligen Landes abweichend stimmt. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 19.12.2002)