Brückentagen

  1. Wer jedoch die Unterrichtszeit erweitern will, sollte zunächst bei Brückentagen und nicht bei den Sommerferien ansetzen. ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 05.08.2003)
  2. An den Brückentagen nach Himmelfahrt und Fronleichnam, also an den Freitagen 21. Mai und 11. Juni, wird im Rathaus und seinen Außenstellen nicht gearbeitet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.05.2004)
  3. Diese Betriebsvereinbarung erklärt nicht die den Brückentagen vorausgehenden Feiertage zu Urlaubstagen. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  4. "Da passiert halt am meisten", bedauert die junge Frau, vom Grillabend im Bekanntenkreis über das große Familienfest bis hin zum Kurzurlaub, der für sie mangels Brückentagen schlicht flachfalle. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)