Im Dezember dann/ das StaLa nahm an, man habe es mit einer Boykotteurin zu tun - ging der Feststellungsbescheid mit dem Zwangsgeld an die junge Frau ab.
( Quelle: TAZ 1988)
Freundliche Ermahnungen hatten die Boykotteurin nicht erschüttert, Zwangsgeldandrohungen wurden völlig ignoriert, Pfändungsankündigungen nicht zur Kenntnis genommen.
( Quelle: TAZ 1988)