Da bei vielen älteren Sozialwohnungen die Bindungsfristen auslaufen, sollen die Kommunen neue Belegungsrechte erhalten.
( Quelle: FAZ 1994)
Bei der Berechnung der Miethöhe solle nach Ablauf der Bindungsfristen auch eine früher abgeführte Fehlbelegungsabgabe in die Basis einbezogen werden.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
Die Bausenatsverwaltung will die Regelung für Mietobergrenzen vereinheitlichen, weil etwa Prenzlauer Berg und Lichtenberg, gegen den erklärten Willen des Senats, Bindungsfristen von fünf bzw. sechs Jahren festgeschrieben haben.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)