Aber es war immer schon erlaubt, daß zum Beispiel ein Finanz- und Bilanzausschuß gegründet wird, in dem vier oder sechs Mitglieder des Aufsichtsrates zusammensitzen und sich den Jahresabschluß gemeinsam mit dem Abschlußprüfer genau ansehen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)