Bietzeit
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Um 9.37 Uhr eröffnet sie die Bietzeit, die mindestens eine halbe Stunde beträgt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2002)
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Insbesondere verbietet das Vergaberecht die Bekanntgabe vorliegender Gebote vor Abschluss der Bietzeit.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.06.2001)
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