Bezügestelle

  1. Der Rücktritt schien bereits vor dem Gespräch mit Platzeck unausweichlich zu sein, nachdem die Staatskanzlei am Montag informell bestätigt hatte, dass gegen Schelter im Frühjahr zwei Pfändungsbeschlüsse bei der Bezügestelle des Landes vorgelegen hatten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 24.07.2002)