Bewährungsmilde

  1. Gerade ob dieser gerichtlich gewährten und vom Angeklagten erneut kriminell ausgenutzten Bewährungsmilde - immerhin ging es dabei um den Besitz von einem Kilo Haschisch - sprach Richter Rudolf Fiedler von der "Dreistigkeit" des Täters. ( Quelle: Frankenpost vom 12.08.2005)