Betriebspartnern

  1. Eine von den Betriebspartnern anzurufende Einigungsstelle ist daher zuständig, diese Rechtsfragen zunächst zu entscheiden. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Die Tarifpartner haben in den Tarifverträgen den Betriebspartnern deshalb zunehmend durch entsprechende Öffnungsklauseln Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 02.11.2004)