Solange die Kinder minderjährig sind, muss der Elternteil bezahlen, bei dem sie nicht leben, man spricht von "Barunterhalt"; der andere erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch den "Betreuungsunterhalt".
( Quelle: Merkur Online vom 17.11.2005)
Die Eltern unehelich geborener Kinder können nach einer Trennung, Betreuungsunterhalt bis zu drei Jahren vom anderen verlangen.
( Quelle: BILD 1998)