Betreuungsunterhalt

  1. Solange die Kinder minderjährig sind, muss der Elternteil bezahlen, bei dem sie nicht leben, man spricht von "Barunterhalt"; der andere erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung durch den "Betreuungsunterhalt". ( Quelle: Merkur Online vom 17.11.2005)
  2. Die Eltern unehelich geborener Kinder können nach einer Trennung, Betreuungsunterhalt bis zu drei Jahren vom anderen verlangen. ( Quelle: BILD 1998)