Betreuungsfreibetrag

  1. Der bisherige Betreuungsfreibetrag von 3 024 Mark wird auf 4 212 Mark erhöht und umfasst dann auch die Kosten für Erziehung und Ausbildung. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 07.07.2001)
  2. Der Betreuungsfreibetrag wird pro Kind auf 2.160 Euro angehoben. ( Quelle: )
  3. Aber bei der Steuererklärung am Ende des Jahres schlägt der hohe Betreuungsfreibetrag voll durch. ( Quelle: BILD 2000)
  4. Von diesem Betreuungsfreibetrag profitieren aber nur Familien mit einem hohen Einkommen ab circa 100 000 Mark brutto im Jahr. ( Quelle: BILD 1999)
  5. Bei Heimunterbringung wird der Betreuungsfreibetrag für Behinderte allerdings auf 1 000 Mark je Kind begrenzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  6. In einer ersten Stufe erhöhte die Koalition zum 1.1.2000 das Kindergeld um 20 DM auf 270 DM und führte einen allgemeinen Betreuungsfreibetrag ein. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  7. Daher soll per Gesetz ab 1. Januar 2000 ein Betreuungsfreibetrag für Kinder bis zum 16. Lebensjahr von 3 024 Mark eingeführt werden, so dass der steuerliche Freibetrag laut Regierungsangaben rund 10 000 Mark für Kinder betragen wird. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)