Bestreiten

  1. Andernfalls käme es - je nach Parteivortrag und ausreichendem oder nicht ausreichendem Bestreiten, evtl. von Tarifaußenseitern - zu völlig unterschiedl. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Mehr noch: Das Bestreiten der inneren Einheit, die Betonung seiner Defizite trägt teils gewollt, teils ungewollt zur permanenten Delegitimierung der Vereinigung unter dem Grundgesetz und des politischen Systems der Bundesrepublik bei. ( Quelle: Die Zeit (24/2001))