Von dieser erhält der Arbeitgeber einen Beitragsbescheid.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.07.2003)
Man kann Einwände gegen die Bauplanung erheben, Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen oder vor Gericht ziehen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 15.12.2005)