Und den Behindertenbus würde Edith Siedentopf aus Zehlendorf wohl noch immer nicht für ihren hirngeschädigten Sohn nutzen können, hätte die Ombudsstelle nicht eine Erlaubnis erkämpft.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 02.11.2002)
In Rheinland-Pfalz forderte die GEZ von einer Diakonissenanstalt selbst Geld für das Autoradio in einem Behindertenbus, obgleich die Betreuungsarbeit gebührenbefreit ist.
( Quelle: Spiegel Online vom 15.11.2003)