Bedingungsgemäß

  1. Es wird allerdings bestätigt, daß Sie seit 18. 1. 1988 ununterbrochen arbeitsunfähig sind. Bedingungsgemäß werden für die Fortdauer einer seit sechs Monaten bestehenden ununterbrochenen Arbeitsunfähigkeit Leistungen fällig. ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)