Ausverkaufsveranstaltungen

  1. Mit dem Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb und der Verordnung über die Bekanntgabe von Preisen stünden genügend Instrumente zur Verfügung, um gegen mögliche Mißbräuche bei Ausverkaufsveranstaltungen vorzugehen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)