Die Polizei sei zum betreffenden Zeitpunkt noch nicht im Besitz des parlamentarischen Auslieferungsbeschlusses gewesen.
( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
Die Anfechtung des Auslieferungsbeschlusses des Obersten Gerichtshofes durch Priebkes Anwalt hat Justizkreisen zufolge keinerlei Aussicht auf Erfolg, gegen das Urteil gebe es keine Rechtsmittel.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)