Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) schloss mit der Türkei 1963 einen Assoziationsvertrag.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.12.2004)
1963 schlossen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Türkei einen Assoziationsvertrag mit dem Ziel, die Türkei auf einen Beitritt vorzubereiten. 1980 wurde damit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtert.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2005)
Wegen des gemeinsamen Marktes ist jedoch ein Assoziationsvertrag vernünftig.
( Quelle: Die Zeit (07/2001))