Assoziationsvertrag

  1. Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) schloss mit der Türkei 1963 einen Assoziationsvertrag. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 18.12.2004)
  2. 1963 schlossen Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Türkei einen Assoziationsvertrag mit dem Ziel, die Türkei auf einen Beitritt vorzubereiten. 1980 wurde damit die Freizügigkeit der Arbeitnehmer erleichtert. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 08.07.2005)
  3. Wegen des gemeinsamen Marktes ist jedoch ein Assoziationsvertrag vernünftig. ( Quelle: Die Zeit (07/2001))