Arbeitsplatzlücken

  1. Die Aufgabe der von der Kl. eingesetzten Mitarbeiter sei es gewesen, Arbeitsplatzlücken in den auftraggebenden Unternehmen zu schließen oder als Spezialisten an zeitl. begrenzten Projekten mitzuarbeiten. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)