Arbeitsentgelte

  1. Die Entgelte dürfen 80 Prozent der Arbeitsentgelte vergleichbarer, nicht zugewiesener Arbeitnehmer nicht übersteigen. ( Quelle: FAZ 1994)
  2. Schon die vorübergehende Koppelung an die Arbeitsentgelte seit 1993 habe dazu geführt, daß Sozialhilfebezieher neun Prozent weniger als das bekämen, was sie bei Berechnung nach der Entwicklung von Bedarf und Lebenshaltungskosten haben müßten. ( Quelle: TAZ 1995)
  3. Für die Unternehmen bleibt es unerheblich, ob sie die Arbeitsentgelte an ihre Beschäftigten oder an die Sozialversicherung überweisen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 26.09.2002)
  4. Obwohl die Arbeitsentgelte einschließlich aller Nebenkosten nur rund ein Zehntel der deutschen Norm ausmachen, bieten in dieser Hinsicht andere Staaten in der Region wesentlich günstigere Bedingungen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)