Richterin Stephanie Antor machte aber gleich zu Beginn der Verhandlung deutlich, dass die Klägerin sich auf jeden Fall ein erhebliches Mitverschulden anrechnen lassen müsse.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 21.07.2003)
Für Aufregung sorgte deshalb gestern im Amtsgericht der junge Staatsanwalt Antor.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)