Freilich haben Herr von Ribbeck und der Bund, der Anspruch auf zwei Drittel der Ribbeckschen Ländereien erhebt, die "rechtliche Möglichkeit zur Stellungnahme", sagt Annetraud Wingert vom brandenburgischen Larov, denn: "Der Vorbescheid ist nicht bindend."
( Quelle: Welt 1996)