Annetraud

  1. Freilich haben Herr von Ribbeck und der Bund, der Anspruch auf zwei Drittel der Ribbeckschen Ländereien erhebt, die "rechtliche Möglichkeit zur Stellungnahme", sagt Annetraud Wingert vom brandenburgischen Larov, denn: "Der Vorbescheid ist nicht bindend." ( Quelle: Welt 1996)