Angebotsgliederungen

  1. Daraus muß gefolgert werden, daß die "Dreifaltigkeit" von allgemeiner, politischer und beruflicher Bildung auch aus Sicht der Gesetze sich grundsätzlich nicht als Grundlage von Angebotsgliederungen eignet. ( Quelle: bmb+f Forschungslandkarte Deutschland 1998)