Alarmdienst

  1. "Es sollen Arbeitgeber ausgezeichnet werden, die in ihrem Betrieb ehrenamtliche Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren beschäftigen und während der Arbeitszeit für den Alarmdienst freistellen", sagte Schlapkohl. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 05.03.2005)