Aktienverluste

  1. Will man sich doch beim Jahresabschluss mit dem guten Rentenergebnis die Aktienverluste schön rechnen. ( Quelle: Die Welt Online vom 28.10.2002)
  2. Die Aktienverluste können also nicht etwa von der Lohnsteuer abgezogen werden. ( Quelle: Die Welt 2001)