Aktienverluste
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Will man sich doch beim Jahresabschluss mit dem guten Rentenergebnis die Aktienverluste schön rechnen.
( Quelle: Die Welt Online vom 28.10.2002)
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Die Aktienverluste können also nicht etwa von der Lohnsteuer abgezogen werden.
( Quelle: Die Welt 2001)
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