Aktienbuch

  1. Kein einziges Aktienbuch spiegelt die wahre Eigentümerschaft wider. ( Quelle: Welt 1999)
  2. Bei den Namensaktien werden Name, Wohnort und Beruf des Besitzers in das Aktienbuch eingetragen. ( Quelle: Welt 1999)
  3. Außerdem kann die jeweilige Gesellschaft schneller als bisher durch das Aktienbuch Aufschluß über Bewegungen im Aktionärskreis bekommen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  4. Ohne Eintragung ins Aktienbuch erhielte ein Großaktionär wohl eine Dividende, aber kein Stimmrecht. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  5. Sie müssen ins Aktienbuch eingetragen werden. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 30.08.2002)
  6. Inhaber oder Käufer der neuen Namensaktien werden unter Angaben ihrer Nationalität in das Aktienbuch des Unternehmens eingetragen. ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)
  7. "Auf Verlangen" ist dem Gesetz zufolge jedem Aktionär Einsicht in das Aktienbuch zu gewähren. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  8. Inhaber solcher Aktien werden mit Namen und Nationalität in das Aktienbuch der Gesellschaft eingetragen. ( Quelle: TAZ 1997)
  9. Noch nicht eindeutig geregelt ist allerdings der Datenschutz und damit die Frage, wer detaillierten Einblick in das Aktienbuch einer Gesellschaft nehmen darf. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)