Aggressivakte

  1. Hierbei geht es vor allem um die jeden Arbeitnehmer einer Religionsgemeinschaft treffende Pflicht, kirchenfeindliche Aggressivakte zu unterlassen und religionsspezifische Unzumutbarkeiten gegenüber seinem kirchlichen Arbeitgeber zu vermeiden (18). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)