Des weiteren seien die Schläge mit der Sportkeule angesichts des mit einem Beil zur Abwehr gerüsteten Opfers eher als Affekttat anzusehen, also als eine Art Notwehr, die nichts mit Rassismus zu tun habe.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Weil sich Täter und Opfer zuvor verbal gestritten haben, geht die Staatsanwaltschaft von einer Affekttat aus und hat daher Totschlag, nicht Mord angeklagt.
( Quelle: Abendblatt vom 14.01.2004)
A.'s Behauptung, er habe am Tattag den Renovierer eigentlich erwartet, solle lediglich eine Affekttat vortäuschen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.12.2005)