Achtung: Bei Sozialwohnungen kann der Vermieter zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode grundsätzlich keine Nachzahlungen aus der Nebenkostenabrechnung verlangen.
( Quelle: TAZ 1997)
Die Heizkosten für die zu Ende gehende Abrechnungsperiode liegen laut Mieterbund deutlich über denen des Vorjahres.
( Quelle: Merkur Online vom 01.07.2005)
Diese Verjährungsfrist beginnt am Tage des Zugangs der Abrechnung und nicht - wie oft irrtümlich angenommen wird - nach Ablauf der Abrechnungsperiode.
( Quelle: TAZ 1997)
Seit diesem Datum müssten alle Vermieter spätestens ein Jahr nach Abschluss einer Abrechnungsperiode dem Mieter gegenüber Rechenschaft abgelegt haben.
( Quelle: Tagesspiegel vom 31.08.2003)