Überzeugungsinhalte

  1. Im Zweifel wird man eine Gemeinschaft, die sich als Religionsgemeinschaft bezeichnet, dafür, genauer gesagt hinsichtlich der Glaubens- und Überzeugungsinhalte ihrer Mitglieder, als beweispflichtig ansehen müssen (52). ( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)