Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums wies darauf hin, daß wegen des 'Übermaßverbots' schon bisher Anklagen nur gegen Führungskräfte der DDR-Spionage beziehungsweise nur bei Straftaten mit 'herausgehobenem Unwert' erhoben worden seien.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)