vereinbaren

  1. Dort waren die Verbände ebenfalls vertreten, aber um zu einem Beschluss zu kommen, mussten sie die unterschiedlichen Interessen miteinander vereinbaren. ( Quelle: DIE WELT 2001)
  2. Hintergrund dieser Entscheidung seien Informationen, wonach Arbeitgeber und Gewerkschaften alsbald eine solchen Schritt vereinbaren wollten. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 29.11.2003)
  3. Zudem soll es möglich sein, über das Internet mit einem BMW-Händler Kontakt aufzunehmen und so Probefahrten und Besprechungstermine zu vereinbaren. ( Quelle: onvista Wirtschafts-News 2000)
  4. Als sich die Koalitionspartner CDU und SPD in der vergangenen Woche zusammensetzten, um ein neues Sparpaket zur Sanierung des maroden Landeshaushalts zu vereinbaren, wurde ein Streitpunkt zunächst ausgeklammert: die Erhöhung der Gewerbesteuer. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  5. Um Ärger zu vermeiden, sollten Verkäufer und Kaufinteressent vor Antritt der Probefahrt daher vereinbaren, wie die Haftung bei einem Unfall geregelt werden soll. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.06.2005)
  6. Angesichts dieser ungeschützten Situation empfiehlt die Verbraucherzentrale, beim Möbelkauf keine Anzahlung zu leisten, sondern Zahlung bei Lieferung zu vereinbaren. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  7. Weder Bundesaußenminister Joschka Fischer noch der Bundeskanzler selbst vermögen zu erklären, wie ihre Forderung nach einem beständigen Sitz im Weltsicherheitsrat mit ihrer Pose vom überzeugten Europäer zu vereinbaren sei. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.09.2004)
  8. " Er wirft dem ZMD außerdem vor, die Universalität der Menschenrechte anzuzweifeln die Charta bezeichnet sie als "westlich" und will nur einen "Kernbestand der Menschenrechte" mit der islamischen Lehre vereinbaren. ( Quelle: )
  9. Seine Regierung werde entschlossen gegen alle Menschenrechtsverletzungen vorgehen, die nicht mit den Grundsätzen eines demokratischen Rechtsstaates zu vereinbaren seien, sagte Gül. ( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 24.11.2002)
  10. Arbeitnehmer sollen bei Unterzeichnung des Arbeitsvertrages automatisch eine betriebliche Altersvorsorge vereinbaren - es sei denn, sie sprechen sich ausdrücklich dagegen aus. ( Quelle: Die Welt vom 30.08.2005)