geregelt

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  1. Die Schulpflicht ist in Deutschland gesetzlich eindeutig geregelt. ( Quelle: Spiegel Online vom 14.01.2005)
  2. Alles weitere so die Kaufvereinbarung sollte in einem Werkvertrag geregelt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  3. Es gehe dabei nur um Größe und Ausstattung der Häuser: Wenn die Laube größer sei als 23 Quadratmeter, Wasser- und Stromanschluß habe und die Abwasserbeseitigung geregelt sei, könne jede Gemeinde die Zweitwohnungssteuer fordern. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Eigentum: Im Dokument ist geregelt, wer wofür zahlen muss. ( Quelle: Abendblatt vom 18.04.2004)
  5. So sei zwar inzwischen international geregelt, daß für die Auslieferung elektronischer Produkte über das Internet keine Zölle erhoben würden. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
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