eingetragenen

  1. Das Unternehmen setzt sich voll und ganz für die Möglichkeiten ein, die der E-Commerce bietet, und so betont Angela Adams, daß die meisten anderen Online Directories "nur einen Link" auf die Webseite der eingetragenen Firmen bieten. ( Quelle: OTS-Newsticker)
  2. Bei diesem eingetragenen Verein handelt es sich um eine Organisation der Scientology-Sekte, gegen deren Umtriebe der Senat verstärkt vorgehen will. ( Quelle: Welt 1995)
  3. Besonders wichtig ist es der Beraterin, gut mit den derzeit 4 100 eingetragenen Firmen zusammenzuarbeiten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. Bahnsprecher Burkhard Ahlert war gestern sehr verwundert über derartige Hoffnung machende Versprechen: "Bei uns ist nicht vorgesehen, daß wir die auf den Listen eingetragenen Interessenten mit den Billig-Tickets beliefern." ( Quelle: Die Welt vom 20.05.2005)
  5. Das heißt, die im Grundbuch eingetragenen Belastungen müssen gelöscht werden. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.11.2004)
  6. Schleswig-Holsteins Unternehmen nutzen nicht nur die Neuen Medien, sie bilden mit großem Engagement in den neuen IT-Berufen aus und im Großraum Kiel konzentriert sich mit 152 handelsregisterlich eingetragenen Betrieben die Masse der Multimediaunternehmen. ( Quelle: Die Welt 2001)
  7. Tabu sollte beim Kauf die so genannte Unterverbriefung sein, eine beliebte Methode in manchen Ländern, mit der Käufer und Verkäufer durch einen niedrigeren eingetragenen Kaufpreis Grunderwerbs- und Gewinnsteuer sparen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.07.2005)
  8. Im Norden der Stadt konnte sich Hobrecht bei der Anlage neuer Straßen und Plätze an den bereits skizzierten Wegen sowie den im Separationsplan von 1822 eingetragenen Acker-und Flurgrenzen der Feldmark orientieren. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  9. Verwertung des eingetragenen Warenzeichens: mav Prüftechnik. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  10. Nichts liegt deshalb für die Gläubiger eines rechtskräftig zur Zahlung verurteilten, aber zahlungsunwilligen Schuldners näher, als nicht nur dessen wertvolle Erbstücke, sondern auch die auf ihn eingetragenen Domains pfänden zu lassen. ( Quelle: DIE WELT 2001)