Bayern, das den Vorstoß im Prinzip begrüßt, hatte Einwände wegen einer nicht eingehaltenen Frist geltend gemacht.
( Quelle: Lübecker Nachrichten vom 09.11.2002)
Diese Entscheidung in letzter Instanz wurde mit nicht eingehaltenen Fristen begründet.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 19.05.2003)
Von nicht eingehaltenen Absprachen ist die Rede.
( Quelle: Tagesspiegel 1999)