Zwar können sich Journalisten - abgesichert in den Landespressegesetzen - seit jeher auf die Auskunftspflicht der Behörden berufen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 04.10.2004)
ABM-Beschäftigte sind aber nur in Ausnahmefällen tarifvertraglich abgesichert.
( Quelle: TAZ 1997)