Vermieter

  1. Sind Mieter laut Mietvertrag verpflichtet, das Treppenhaus zu reinigen, darf der Vermieter den Mietvertrag nicht einseitig ändern und eine Putzfirma oder Putzfrau mit der Reinigung beauftragen und die Kosten als Nebenkosten umlegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.08.2004)
  2. Das fragen sich auch Bewohner des Hertz-Blocks und anderer Häuser, die sich systematischer Schikanen seitens ihrer Vermieter und deren Anwalt ausgesetzt fühlen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 25.02.2003)
  3. Der Vermieter darf es also nicht beanstanden, wenn der Mieter möglicherweise liebgewonnene Tapeten 20 Jahre lang nicht ersetzt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  4. Die Betriebskosten muss der Vermieter nach dem neuen Recht spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 09.06.2001)
  5. Dieser Anspruch erlischt allerdings, wenn der Vermieter Eigennutzung anmeldet. ( Quelle: Tagesspiegel vom 15.03.2005)
  6. Die kommunalen Wohnungsgesellschaften und auch private Vermieter sehen sich zunehmend außer Stande, die leer stehenden Flächen zu finanzieren. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.05.2001)
  7. Innerhalb der ersten fünf Jahre des Mietverhältnisses darf der Vermieter ebenfalls innerhalb von drei Monaten kündigen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2001)
  8. Da die Gerichte strenge Maßstäbe ansetzen, sollten sich Vermieter nicht darauf verlassen, dass sie ohne eine solche Fristsetzung auskommen. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  9. Denn ihr Vermieter ist zahlungsunfähig. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 22.07.2003)
  10. Auch Vermieter von Immobilien müssten die Abgabe entrichten. ( Quelle: Abendblatt vom 20.06.2004)