Verfassungsrichtern

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  1. Der Generalstaatsanwalt habe "lediglich darauf hingewiesen", daß auch Landgericht, Kammergericht und Staatsanwaltschaft die von den Verfassungsrichtern angestellten Erwägungen zur Menschenwürde des Angeklagten berücksichtigt hätten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
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