Urlaubsanspruch

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  1. Der DGB kritisierte, daß Scheinselbständige ohne soziale Absicherung wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Kündigungsschutz oder Urlaubsanspruch arbeiten müssten. ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  2. Wird der Urlaubsanspruch nicht rechtzeitig abgewickelt oder geltend gemacht, so verfällt er, wenn nicht durch Tarifvertrag ein längerer Übertragungszeitraum vereinbart ist. ( Quelle: Ihre Rechte als Arbeitnehmer von A-Z; UB Media)
  3. Es sei ein "absolutes Muss", Krankheitstage mit dem Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern zu verrechnen, sagte der Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, Otto Kentzler, dem Nachrichtenmagazin "Focus". ( Quelle: Tagesschau vom 20.06.2005)
  4. Die DGB-Jugend gibt Auskunft über Arbeitsverträge, Urlaubsanspruch, zulässige Pausen in der Arbeitszeit, Kündigung, Bezahlung von Überstunden, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und geltende Tarifbestimmungen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 27.04.2005)
  5. Der Urlaubsanspruch aus dem Vorjahr erlischt generell mit dem Ablauf des ersten Quartals. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  6. Er sieht eine Überarbeitung der Pflegestufen, die Dynamisierung der Leistungen für ambulante Pflege, die Einbeziehung von Demenzkranken und einen längeren Urlaubsanspruch für pflegende Angehörige vor. ( Quelle: n-tv.de vom 13.11.2005)
  7. Keine Flexibilität gebe es auch im Urlaubsanspruch, auf den nicht verzichtet werden dürfe, um mehr zu verdienen, obwohl es inzwischen sechs Wochen Urlaub gebe. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
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