Tarifverträge

  1. Erheblich flexiblere Tarifverträge, teilweise deutlich schnellere Planungs- und Genehmigungsverfahren "ohne überflüssigen Bürokratismus, Überregulierung und falschen Perfektionismus" müßten auch im Westen zu Verbesserungen genutzt werden. ( Quelle: Welt 1998)
  2. Warum blockieren die Gewerkschaften Vorschläge für eine Lockerung etwa des Kündigungsschutzes und der Tarifverträge? ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 10.02.2003)
  3. Bislang waren die Tarifverträge zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern automatisch auch für die nichtorganisierten Arbeitnehmer abgeschlossen worden. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  4. In vielen Branchen ist aber zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern umstritten, ob die Tarifverträge eine solche Kürzung erlauben oder die Beschäftigten davor schützen. ( Quelle: Welt 1996)
  5. Die Arbeitgeber haben aber gleichzeitig die Tarifverträge zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekündigt, und die normale Lohnrunde steht bevor. ( Quelle: TAZ 1996)
  6. Wären denn die betrieblichen Öffnungsklauseln für die Tarifverträge, die jetzt gefordert werden, sinnvoll? ( Quelle: Tagesspiegel vom 30.07.2003)
  7. Das Arbeitnehmer-Überlassungsgesetz schreibt vor, dass ein Bauunternehmen einem anderen Unternehmen keine Arbeitnehmer überlassen darf, wenn es nicht alle Tarifverträge für das Baugewerbe unterzeichnet hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  8. Grundsätzlich stellte das oberste Arbeitsgericht fest, daß die von Gewerkschaften abgeschlossenen Tarifverträge Vorrang vor Betriebsvereinbarungen haben. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  9. Arbeitgeber und Gewerkschaften behalten aber das Recht, andere Fristen festzuschreiben, bestehende Tarifverträge werden nicht berührt. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  10. Jahrzehntelang waren Tarifverträge so unantastbar wie das Gesetz. ( Quelle: Welt 1997)