Folge: Gibt ein Kunde in seiner Steuererklärung keine Spekulationsgewinne an, muss er sich auf Nachfragen des Finanzamts gefasst machen.
( Quelle: BILD 2000)
Nur soviel weiß in der Regel auch der Laie: Was verdient wurde, muß bei der Steuererklärung angegeben werden.
( Quelle: TAZ 1997)