Man erfährt dabei nicht, dass schon die Statuten des hansischen Kontors in Nowgorod von 1296 den deutschen Händlern alle Compagnie- und Kommissionsgeschäfte mit Flamen, Wallonen und Engländern untersagten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 13.08.2002)
Gemäß den Statuten des Schlagerwettbewerbs, die unpolitisches Liedgut vorschreiben, musste ihr Revolutionsrap allerdings um ein paar Zeilen entschärft werden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.05.2005)
Die Begründung stützte sich rein auf die Statuten: Die Tour-Veranstalter hätten einen Formfehler begangen, weil sie die für Ausschlüsse erforderliche Frist von 60 Tagen nicht eingehalten hätten.
( Quelle: Berliner Zeitung 1999)