"Dann wählen wir auch noch einen ganzen Monat lang - an vier Sonntagen.
( Quelle: Tagesschau vom 29.05.2005)
Das bisherige Verbot für Apotheken, an verkaufsoffenen Sonntagen zu öffnen, sei mit dem Grundrecht auf Berufsfreiheit nicht vereinbar und daher nichtig, hatte das höchste deutsche Gericht geurteilt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 15.10.2002)