PIN

  1. Der Kunde muß den Erhalt der PIN quittieren und diese Unterschrift wird dann mit der auf der vorgelegten Scheckkarte verglichen." ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  2. Erst nach Abgleich dieses Muster mit der PIN erlaubt der Automat eine Geldauszahlung. ( Quelle: Welt 1996)
  3. "PIN und TAN sollte man nie auf seiner Festplatte ablegen." ( Quelle: Berliner Zeitung vom 26.05.2005)
  4. Deutsche Verbraucher nutzen beim Bezahlen im Handel und bei Dienstleistungsunternehmen immer häufiger allein die EC- oder Kundenkarte mit der persönlichen Geheimzahl (PIN), so wie sie es an Geldautomaten bereits seit langem gewohnt sind. ( Quelle: Netzeitung vom 10.10.2002)
  5. Die PIN AG ist bislang das einzige Unternehmen, das alle gängigen Briefe und Päckchen innerhalb Berlins zustellen darf. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  6. Dazu gibt es die fünfstellige PIN und die jeweils nur einmal verwendbare Transaktionsnummer (TAN). ( Quelle: Tagesspiegel 1998)
  7. Der Chip soll einen allgemeinen, für alle Anwendungen zugänglichen Bereich und mehrere für spezielle Anwendungen reservierte Bereiche, ggf. geschützt durch eine PIN, enthalten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)
  8. Nach Überprüfung der PIN kommt das Freizeichen, es kann normal weitergewählt werden. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  9. Wer die PIN AG finanziert, will er nicht sagen. ( Quelle: Berliner Zeitung 2000)
  10. Benutzt der Dieb allerdings die PIN, muß in der Regel der Kunde geradestehen", erklärt Strube. ( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)