Hannover Die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) hat gegen RTL ein Beanstandungsverfahren eingeleitet.
( Quelle: TAZ 1994)
Das hat jetzt das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden und damit einen vorhergehenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Hannover aufgehoben (Aktenzeichen: OVG 4 ME 310/03).
( Quelle: )
Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschieden (Az.: OVG 4 ME 310/03).
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.08.2003)