Landesmedienanstalt

1 2 3 5 Next →
  1. Ihre Dienste dürfen nach dem Willen der Länder durch die zuständige Landesmedienanstalt einer peinlich genauen Prüfung unterworfen werden, ob sie "Rundfunk entsprechen" oder nicht. ( Quelle: Welt 1996)
1 2 3 5 Next →