Kontoinhaber

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  1. Mit dem neuen Gesetz wäre es möglich, von dem Kontoinhaber den Nachweis zu fordern, daß es sich bei der Transaktion nicht um Geldwäsche, sondern um Erlöse aus legalen Geschäften handelt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  2. Und nicht, wie in Verdachtsfällen üblich, auf Ermittlungen ohne Wissen der Kontoinhaber. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 19.06.2004)
  3. Keine Bedeutung hat es in diesem Zusammenhang, daß die Auszahlung durch den Kontoinhaber selbst verlangt wurde, da allein aus der Kontoinhaberschaft - so das Gericht - eine wirtschaftliche Berechtigung nicht abgeleitet werden könne. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  4. "4. Kosten für die Kontoeinrichtung, Kontoführung einschl. Dauerüberweisungsaufträge sowie Zahlungsvordrucke, entstehen dem Kontoinhaber nicht. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  5. Koskotas hat die alte Kleptokratie nur um eine neue Variante bereichert, indem er zunächst eine Privatbank nämlich seine eigene/ zu Lasten der Kontoinhaber ausraubte. ( Quelle: TAZ 1989)
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