Anschließend hat sie eine Hotelfachausbildung absolviert und führt jetzt bei der Kl. den Haushalt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Der Unterschied zwischen dem zwölffachen Monatsgehalt und der Jahresgesamtvergütung ergibt sich daraus, daß dem Kl. über das Monatsgrundgehalt nebst Zulagen hinaus noch weitere einmalige Leistungen versprochen und gezahlt worden sein sollen.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)
Es kommen die Kosten für das Entfernen der Steine und des Mörtels und den Abtransport hinzu. Mehrwertsteuer auf die Ersatzbeträge ist dem Kl. nicht zuzuerkennen, da die Bekl. unwidersprochen vorträgt, er sei zum Vorsteuerabzug berechtigt.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)