Im Staatsvertrag ist allerdings nur vorgesehen, daß die KDLM die KEK mit Dreiviertelmehrheit überstimmen kann, wenn die KEK bereits ein Urteil gefällt hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Im Staatsvertrag ist allerdings nur vorgesehen, daß die KDLM die KEK mit Dreiviertelmehrheit überstimmen kann, wenn die KEK bereits ein Urteil gefällt hat.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die KEK sieht vor allem die mögliche Verbindung von ProSiebenSat.1 mit Tageszeitungen und Programmzeitschriften von Springer kritisch.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 10.12.2005)
Die Medien-Kontrollkommission KEK hat eine mögliche Zustimmung zur Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch den Verlag Axel Springer ("Bild, "Die Welt") signalisiert.
( Quelle: Handelsblatt vom 14.12.2005)