KEK

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  1. Im Staatsvertrag ist allerdings nur vorgesehen, daß die KDLM die KEK mit Dreiviertelmehrheit überstimmen kann, wenn die KEK bereits ein Urteil gefällt hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  2. Im Staatsvertrag ist allerdings nur vorgesehen, daß die KDLM die KEK mit Dreiviertelmehrheit überstimmen kann, wenn die KEK bereits ein Urteil gefällt hat. ( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
  3. Die KEK sieht vor allem die mögliche Verbindung von ProSiebenSat.1 mit Tageszeitungen und Programmzeitschriften von Springer kritisch. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 10.12.2005)
  4. Die Medien-Kontrollkommission KEK hat eine mögliche Zustimmung zur Übernahme des TV-Konzerns ProSiebenSat.1 durch den Verlag Axel Springer ("Bild, "Die Welt") signalisiert. ( Quelle: Handelsblatt vom 14.12.2005)
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